Ab dem Jahr 2019 sind ausgestellte Pilzberaterausweise der BMG nur noch fünf Jahre gütig, d.h. zum Beispiel Ausweise die im Jahre 2019 ausgestellt wurden sind nur bis zum 31.12.2024 gültig. Nach dieser Frist verfällt der Ausweis und Status eines Pilzberaters der BMG.

Die Ausweise können aber verlängert werden, wenn in den Jahren der Gültigkeit mindestens 10 Weiterbildungspunkte (Wbp) erworben werden.

Teilnahme an den Weiterbildungsprogramme ist freiwillig und die Teilnahmebestätigungen sind innerhalb der Gültigkeitsfrist oder im darauffolgenden Jahr der Geschäftsstelle zuzusenden. Diese wird nach Überprüfung der Unterlagen eine neuen Ausweis ausstellen, der dann wieder 5 Jahre gültig ist.

Für folgende Veranstaltungen können Sie Weiterbildungspunkte (Wbp) erwerben:

10 Wbp
– Jährliche Tagung der BMG oder der DGfM (Teilnahme an allen Tagen und Vorträgen)

5 Wbp
– Ausbildungsprogramm zum Pilzsachverständigen (pro Ausbildungstag) der BMG oder der DGfM

2 Wbp
– Ausbildungsprogramm zum Pilzberater der BMG (pro Ausbildungstag)

1 Wbp
– Nationale/Internationale Tagungen zu speziellen Mykologischen Themen (pro vollen Tagungstag), z.B. Cortinarientagung
– Kartierungsprogramme (pro Tag)
– Sonstige nationale und internationale Kurse und Fortbildungen nach Absprache (pro Tag)

Sollten Sie für eine ein spezielle noch nicht veröffentliche Veranstaltung Weiterbildungspunkte erwerben wollen, könnne Sie einen formlosen Antrag an das Präsidium der BMG stellen.

Nach Genehmigung wird die Liste der Veranstaltungen mit den jeweiligen Weiterbildungspunkten auf der Homepage der BMG aktualisiert und hier veröffentlicht.

Für vor 2019 ausgestellte Pilzberaterausweise gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023; bis zu diesem Zeitpunkt sind 10 Weiterbildungspunkte der BMG zu melden sonst verfällt der Pilzberaterausweis.

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