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Gemeinnützigkeit

Nach dem Eintrag ins Vereinsregister ist jetzt die Bayerische Mykologische Gesellschaft e.V. durch das zuständige Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden. Durch die Gemeinnützigkeit sind wir von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen. Jene Bestätigungen berechtigen den Spender zum Sonderausgaben- oder Betriebsausgabenabzug.
 

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